Betreuungen erfolgen nur über einen schriftlichen Auftragsantrag. Mündliche Absprachen werden nicht akzeptiert.
Der Tierhalter bestätigt, dass alle Angaben bezüglich des Tieres wahrheitsgetreu sind.
Der Betreuer garantiert, dass alle Räume die vom Tierhalter geschlossen werden, nicht betreten werden.
In Notfällen von anderen Betreuungstieren und zur Gewährleistung und Versorgung aller Tiere, wird der Betreuer seine eigene Familie zur Versorgung mit einbeziehen.
Tierbetreuung:
Der Tierhalter versichert mit seiner Unterschrift, dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist.
Sollte das Tier während der Betreuung erkranken oder sich verletzen ist der Betreuer bevollmächtigt einen Tierarzt aufzusuchen. Die tierärztlichen Kosten, Medikamente einschließlich
der Tiertransport und Nebenkosten /0,20 Euro pro km übernimmt der Tierhalter.
Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass benötigte Utensilien wie Futter, Einstreu, benötigtes Diätfutter, Medikamente und eine Transportbox immer vorrätig sind.
Wegen der Kippfenstergefahr wird der Betreuer alle Fenster geschlossen halten. Dies betrifft nur die Räume, die vom Tierbesitzer nicht verriegelt wurden.
Haftung:
Der Tierhalter haftet für die von seinem Tier verursachten Schäden.
Sollte das Tier Freigänger sein, übernimmt der Betreuer keine Haftung für Verletzungen oder Rückkehr des Tieres.
Eine Haftung für Entlaufen oder Ableben des Tieres wird nicht übernommen.
Zahlungsbedingungen:
Zahlungen sind im Voraus zu leisten. Entweder per Überweisung oder Barzahlung bei Schlüsselübergabe.
Rechnungen werden per E-Mail erstellt und versendet. Für Rechnungen in Papierform wird ein Aufschlag von 2,- € berechnet.